Standort Karlsruhe-Ost
Deine Fahrschule in Karlsruhe
Deine Fahrschule Lizenz zum Fahren in Karlsruhe unterstützt dich von Anfang bis Ende deiner Führerscheinausbildung und hilft dir in allen Belangen deines neuen Führerscheins und deiner neu gewonnenen Freiheit!
Ob Führerschein der Klasse B , Anhängerführerschein BE oder etwa ein Motorradführerschein der Klassen A – wir stehen dir kompetent zur Seite. Durch unsere moderne und zeitgerechte Theorieausbildung kannst du alle Unterrichtsthemen bequem mit deinem Smartphone lernen und mit simulierten online Führerscheintests dich entspannt und ohne Stress auf die Theorieprüfung vorbereiten.
Unterricht und Anmeldung:
Die Anmeldung ist zu folgenden Terminen möglich:
Montag + Mittwoch:
Anmeldung: 18:00 – 19:00 Uhr
Theorieunterricht: 19:00 – 20:30 Uhr
Ort:
Gerwigstraße 49
76131 Karlsruhe
oder auch telefonisch unter:
Telefon: 0721 – 62 76 57 51
01.
Persönliche Vorraussetzungen
02.
Risikofaktor Mensch
03.
Rechtliche Rahmenbedingungen
04.
Straßenverkehrssysteme und Bahnübergänge
05.
Grundregeln, Vorfahrts- und Verkehrsregelungen
06.
Verkehrszeichen und Vekehrseinrichtungen
07.
Teilnehmer am Straßenverkehr – Besonderheiten und Verhalten
08.
Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
09.
Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
10.
Ruhender Verkehr
11.
Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
12.
Lebenslanges Lernen
Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung, umweltbewußter Umgang mit Kraftfahrzeugen
02.
Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
2.
Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
3.
Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
4.
Fahrtechnik und Fahrphysik
1. Persönliche Voraussetzungen und Arbeitsplatz
2. Besondere Vorschriften aus der Straßenverkehrs-Ordnung/Transportvorschriften
3. Kraftstrang
4. Fahrwerk/Elektrische Anlagen
5. LKW-Bremsen
6. LKW-Bremsen und Fahrzeuguntersuchungen; Geschwindigkeitsregler
7. Wirkung von Kräften beim Fahren durch physikalische Gesetzmäßigkeiten
8. Vorschriften über Ausrüstungs-,Beförderungs- und Sicherheitsbestimmungen
9. Ladungssicherung/Abfahrtkontrolle
10. Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung
1. Zusammenstellen von Zügen
2. Lastzugbremsen
3. Lastzugbremsen 2
4. Fahren mit Zügen
1. Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis D1 und D
2. Rahmen, Fahrwerk, Elektrische Anlage
3. Fahrerplatz – Innenraum Zugang von außen
4. Kraftstrang
5. Bremsanlagen 1
6. Bremsanlagen 2
7. Bremsanlagen 3
8. Bremsanlagen 4
9. Personenbeförderung, Fahrzeug und Beförderungsdokumente
10. BO-Kraft, Bau- und Betriebsvorschriften
11. StVZO- Bestimmungen zu Kraftomnibussen
12. Fahrphysik
13.Fahren mit Kraftomnibussen, StVO- Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre 1
14. Fahren mit Kraftomnibussen, StVO- Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre 2
15. Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren; Umweltschutz; energiesparendes Fahren;Streckenplanung
16. Fahren mit Kraftomnibussen, Verhalten bei Pannen und Unfällen
15. Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren; Umweltschutz; energiesparendes Fahren;Streckenplanung
16. Fahren mit Kraftomnibussen, Verhalten bei Pannen und Unfällen
17. Sozialvorschriften, Arbeitsrecht, sonstige Bestimmungen
18. Sicherheitskontrollen
Fahrzeuge Karlsruhe:
Fahrzeugklassen Karlsruhe:
A (ab 24[20]): Krafträder auch mit Beiwagen, Hubraum mehr als 50 cm³ und mehr als 45 km/h,/ dreirädrige KFZ mit mehr als 15 kw/, dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum mehr als 50 cm³ Einschluss Klasse A2, A1,AM Mindestalter: 20/24/21bei Trikes
A2 (ab 18): Krafträder (auch mit Beiwagen) max. 35 kw, max 0,2kw/kg Einschluss: A1,AM
A1(Ab 16): Krafträder(auch mit Beiwagen) Hubraum max 125 cm³, Motorleistung max.11 kw, max 0,1kw/kg und dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum mehr als 50 cm³(Verbrennungsmotor) oder bbH mehr als 45 km/h, Leistung bis 15kw, Einschluss: AM
AM (Ab 15): Zweirädrige Kleinkrafträder(auch mit Beiwagen) max. 45km/h, max.50cm³, max 4kw bei Elektromotoren, Einschluss: keine
BF 17 (ab 17 m. Begleitung): Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern)
B (Ab 18): Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern)
BE (Ab 18): Kombination der Fahrzeuge der Klasse B und einem Anhänger > 750 kg
B96 (Ab 18): Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit: Anhänger über 750kg und Fahrzeugkombination über 3500kg, aber max. 4250kg
C (ab 21): KFZ mit mehr als 3,5t mit bis zu 8 Sitzplätzen(außer dem Fahrersitz) auch mit Anhänger bis 750kg zGM
CE (ab 21): Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger von mehr als 750kg zGM
C1 (ab 18): Kraftfahrzeuge – ausgenommen jene der Klasse D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg (Anhänger bis 750kg zGM)
C1E (ab 18): Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG und Anhänger über 750 kg zG
Gilt für alle Klassen: Befristung der Fahrerlaubnis 5 Jahre
D (ab 24): Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger)
DE (ab 24): Kombination aus Fz. D und Anhänger > 750 kg zG
D1 (ab 21): Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen (auch mit Anhängern)
D1E (ab 21): Kombination aus Fz. D1 und Anhänger >750 kg zG; Kombination max 12.000 kg zG, zG des Anhängers max Leermasse Zugfahrzeug
Gilt für alle Klassen: Befristung der Fahrerlaubnis 5 Jahre
L (ab 16): Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
M (ab 16): Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraumvon nicht mehr als 0,05 l
T (ab 16): Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehrals 40 km/h zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
MOFA (ab 15): Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h