Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,
Aktuell findet der Theorie-Unterricht wie folgt statt:
Bruchsal: Samstags, 10 Uhr; Montags und Mittwoch 19:00 Uhr (Achtung: Samstagsunterricht entfällt ab dem 27.07.2024!)
Gochsheim: Mittwochs 19:00 Uhr
Ubstadt: Dienstags 19:00 Uhr
Dettenheim: Donnerstags 19:00 Uhr
Karlsruhe: Anmeldung Mo + Mi 18:00 – 19:00; Theorieunterricht: Mo + Mi 19:00-20:30
Heidelsheim: Theorieunterricht ab 19:00 Uhr
Euer Team der Fahrschule Lizenz zum Fahren
Deine Lizenz zum Fahren
In Bruchsal, Ubstadt und Karlsruhe Ost
Du möchtest einfach und schnell deinen Führerschein in Bruchsal, Ubstadt oder Karlsruhe machen? Dann bist du bei uns genau richtig! Durch die Kooperation der Fahrschulen Andreas Brudy und Raphael Czerwinski, ist es dir möglich deinen Führerschein möglichst schnell und mit viel Spaß zu machen. Unsere freundlichen Fahrlehrer unterstützen dich in all deinen Fragen um schnell und sicher deine Freiheit auf vier (oder zwei) Rädern zu genießen! Durch unsere Kooperation kannst du am Standort Bruchsal und Ubstadt 6 mal pro Woche (auch Samstags) den Theorieunterrricht besuchen und somit den Theorie Teil schnell hinter dich bringen! Melde dich direkt in Bruchsal, Ubstadt oder Karlsruhe-Ost für deinen Führerschein an oder kontaktiere uns jetzt direkt bei Fragen: Jetzt kontaktieren
Unser Team
Unser Team besteht aus erfahrenen Fahrlehrern, die sich durch Professionalität und Engagement auszeichnen. Sie bieten individuelle Betreuung, um sicherzustellen, dass jeder Schüler selbstbewusst und sicher fahren lernt. Mit unserer Kombination aus Expertise und persönlichem Ansatz begleiten wir euch auf eurem Weg zum Führerschein.
NEWS
Automatik oder Schaltung? Beides! Absolviere deine Fahrausbildung und Fahrprüfung stressfrei im Automatik Auto!
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
- Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
- Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
Praxis:
- Moderne Fahrzeuge jeder Klasse
- Motorradunterricht in Begleitung deines Fahrlehrers
- LKW, Traktor und Buslizenzen
- Weiterbildungs- und Aufrischungsmöglichkeiten (BKF Fahrerweiterbildungen)
- Aufrischungskurse für Senioren / Seniorentraining
Weitere Fragen? Unser freundliches Team beantworten dir gerne all deine Fragen!
Schreibe uns jetzt eine Nachricht auf Facebook, per E-Mail oder Rufe uns direkt an:
Klassen:
A (ab 24[20]): Krafträder auch mit Beiwagen, Hubraum mehr als 50 cm³ und mehr als 45 km/h,/ dreirädrige KFZ mit mehr als 15 kw/, dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum mehr als 50 cm³ Einschluss Klasse A2, A1,AM Mindestalter: 20/24/21bei Trikes
A2 (ab 18): Krafträder (auch mit Beiwagen) max. 35 kw, max 0,2kw/kg Einschluss: A1,AM
A1(Ab 16): Krafträder(auch mit Beiwagen) Hubraum max 125 cm³, Motorleistung max.11 kw, max 0,1kw/kg und dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum mehr als 50 cm³(Verbrennungsmotor) oder bbH mehr als 45 km/h, Leistung bis 15kw, Einschluss: AM
AM (Ab 15): Zweirädrige Kleinkrafträder(auch mit Beiwagen) max. 45km/h, max.50cm³, max 4kw bei Elektromotoren, Einschluss: keine
BF 17 (ab 17 m. Begleitung): Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern)
B (Ab 18): Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern)
BE (Ab 18): Kombination der Fahrzeuge der Klasse B und einem Anhänger > 750 kg
B96 (Ab 18): Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit: Anhänger über 750kg und Fahrzeugkombination über 3500kg, aber max. 4250kg
C (ab 21): KFZ mit mehr als 3,5t mit bis zu 8 Sitzplätzen(außer dem Fahrersitz) auch mit Anhänger bis 750kg zGM
CE (ab 21): Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger von mehr als 750kg zGM
C1 (ab 18): Kraftfahrzeuge – ausgenommen jene der Klasse D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg (Anhänger bis 750kg zGM)
C1E (ab 18): Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG und Anhänger über 750 kg zG
Gilt für alle Klassen: Befristung der Fahrerlaubnis 5 Jahre
D (ab 24): Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger)
DE (ab 24): Kombination aus Fz. D und Anhänger > 750 kg zG
D1 (ab 21): Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen (auch mit Anhängern)
D1E (ab 21): Kombination aus Fz. D1 und Anhänger >750 kg zG; Kombination max 12.000 kg zG, zG des Anhängers max Leermasse Zugfahrzeug
Gilt für alle Klassen: Befristung der Fahrerlaubnis 5 Jahre
L (ab 16): Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
M (ab 16): Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraumvon nicht mehr als 0,05 l
T (ab 16): Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehrals 40 km/h zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
MOFA (ab 15): Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h