Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Vielen Dank für Ihr Interesse an der Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Im Folgenden können Sie eine Informationsbroschüre runterladen oder einen Rückruf vereinbaren:

Direkt anrufen:

Oder um Rückruf bitten:

Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Informationen Berufskraftfahrer:

Berufskraftfahrerqualifizierung Fahrerweiterbildung für LKW & Bus beschleunigte Grundqualifikation

Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen?

Jeder LKW-Fahrer der bis zum 10.09.2009 bereits die Fahrerlaubnisklasse C1/C1E/C/CE hat, muss regelmäßig alle 5 Jahre an den Fahrer-Weiterbildungen teilnehmen (5x 7 Stunden).

Ein entsprechender Nachweis ist Pflicht und wird im Führerschein eingetragen. (Schlüsselzahl 95.)

Jeder LKW Fahrer der nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnisklasse C1/C1E/C/CE erlangte, und diese auch gewerblich nutzen möchte, muss eine Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation nach den Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz(BKrFQG) nachweisen.

Busfahrer, die bis zum 10.09.2008 bereits die Fahrerlaubnisklasse D/DE erlangt haben, müssen regelmäßig alle 5 Jahre an den Fahrer-Weiterbildungen teilnehmen. Über unser Weiterbildungsangebot für Busfahrer informieren wir Sie gerne persönlich.

Unsere Ausbildungsangebote

  • Führerscheinausbildung Klassen A, B, BE, C, CE, D ¹
  • BKF Weiterbildung gem. BKrFQG
  • Beschleunigte Grundqualifikation
  • Ausbildung über die Agentur für Arbeit möglich zert. nach AZWV ²
  • Gabelstaplerfahrer
  • Ladekranführer
  • Ladungssicherung

¹Standort Bruchsal + Standort Karlsruhe ²Standort Bruchsal

Informationen BKF: